Aktuelle Covid-19-Bestimmungen
Liebe Mitarbeitende & Teilnehmende von inlingua Köln,
gemäß § 1 Abs. 1 und 2, insb. S. 1 iVm § 2 Abs 1 iVm Anlage 1 und § 2 Abs 2 und 3 iVm § 3 insb. in teleologischer Auslegung der „Coronaschutzverordnung“ des Landes NRW im Kraft ab 4.4.2022 iVm Art. 2 Abs 2 des Grundgesetzes der BRD iVm den einschlägigen Regelungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz gilt im Center weiter eine „kleine Maskenpflicht“.
Du hast die Wahl:
- KURSE IM CENTER: Im Rahmen der Covid-Regelungen in NRW finden unsere Kurse im Center statt.
ODER
- KURSE ONLINE: Du nimmst an unseren Kursen online teil.
ODER Du mixt online und Präsenz mit unserem hybriden DUAL CLASSROOM
- Du hast keinen Computer, oder ein Problem mit dem Internet? Komm einfach zu uns ins Center wir stellen Dir alles bereit.
- Einzelunterricht und Nachhilfe für Schüler bieten wir ebenfalls gern im Center (oder wahlweise online).
Für den Aufenthalt im Center gilt ab 4.4.2022 in Kürz:
- WENN MAN SICH IM CENTER BEWEGT, MUSS EINE OP-/ ODER FFP2-MASKE GETRAGEN WERDEN.
- IM KURSRAUM DARF DER/DIE SPRECHENDE DIE MASKE ABSETZEN.(WIR STELLEN GERN ENTSPRECHENDE MASKEN AUF NACHFRAGE BEREIT.)
- RÄUME BITTE AUCH WÄHREND DES TRAININGS AUSREICHEND LÜFTEN. (ZUSÄTZLICH STELLEN WIR GERN VENTILATOREN BEREIT)
Im Einzelnen ist bitte auf Folgendes zu achten:
In den Kursräumen:
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WICHTIG:
FÜR TEILNEHMENDE AN PRÜFUNGEN GILT EINE DURCHGEHENDE MASKENPFLICHT!
Vielen Dank für eure Mitarbeit und euer Verständnis!
Bei Fragen oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung
Passt weiter auf euch auf + bleibt gesund!
Euer inlingua Köln Team
(Letzte Aktualisierung dieser Nachricht: 03.04.2022, 14:15 Uhr)